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Susanne Riegler
Schlicht sittenwidrig
Wagten die Unternehmer nur in autoritären Systemen die ArbeitnehmerInnen wie Sklavinnen zu behandeln und die ArbeitnehmerInnenrechte mit Füßen zu treten: Sie tun es heute ungeniert auch wieder in demokratischen Systemen und somit hierzulande. Eine Recherche von Susanne Riegler
”Die Neuordnung der Ladenöffnungszeiten ist eine weitere wichtige innenpolitische Weichenstellung”, meinte ÖVP-Bundesparteiobmann und Bundeskanzler Wolfgang Schüssel kurz vor der parlamentarischen Beschlussfassung des Gesetzes zur Ausweitung der Ladenöffnungszeiten, jetzt im Juli. Klar und wahr sind des Kanzlers Worte. Denn die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, die Ruhe-, Feiertags-, Nachtarbeits-, und allgemeine Arbeitsrechte aus- und aufhebt, potenziert ausbeutende Arbeitsverhältnisse und neoliberale Wirtschaftspolitik. ”Ausbeutung”, ein Begriff aus den Anfängen der ArbeiterInnenbewegung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, wird für all jene SozialpolitikerInnen , die nichts beschönigen wollen, wieder ein Fachbegriff. Das neue Ladenöffnungszeitgesetz betrifft unmittelbar 300.000 im Handel beschäftigte Personen. Zwei Drittel davon sind Frauen. Kurz zusammengefasst sieht es vor, dass Geschäfte künftig von 5.00 Uhr morgens bis 21.00 Uhr und an Samstagen bis 18.00 Uhr offen halten können, sofern der Landeshauptmann/die Landeshauptfrau keine anderen Öffnungszeiten festlegt. Per Verordnung kann der Landeshauptmann/die Landeshauptfrau auch Feiertags- und Nachtöffnungzeiten erlauben. Die gesamte Offenhaltezeit innerhalb einer Kalenderwoche darf dabei 72 Stunden nicht überschreiten. Somit ist es nun auch möglich, dass am 24. Dezember und am 31. Dezember – sofern es der Landeshauptmann/die Landeshauptfrau nicht anders festlegt – von 5 Uhr früh bis 21 Uhr offen gehalten werden darf. Sogar die Hoffnung, dass sie nicht jeden Samstag sondern ”nur” jeden zweiten Samstag eingeteilt werden können, müssen die im Handel beschäftigten Frauen nun aufgeben, weil auch diese Beschränkung aus dem alten Gesetz gefallen ist. Diese alte Regelung ist zwar im Kollektivertrag enthalten, jedoch ohne Sanktionsmöglichkeit. Heißt: Wer sie missachtet, braucht keine Sanktionen zu fürchten.
Herrschaft der Ignoranz
Kurzum: Frauen (und einige Männer) können / müssen nun auch an Sonn- und Feiertagen und in der Nacht Regale schlichten, Waren abstauben und Bierflaschen über den Scanner ziehen. Darüber hinaus wurde das Gesetz ohne Rahmenbedingungen entworfen. So haben sich die GesetzgeberInnen nichts dazu einfallen lassen, was Eltern mit ihren betreuungspflichtigen Kindern tun sollen, wenn sie um 5 Uhr morgens zur Arbeit gehen müssen. Man hat sich offensichtlich auch keine tieferen Gedanken darüber gemacht, wie Handelsangestellte im ländlichen Raum, wo in den letzten Jahren öffentliche Verkehrsmittel mehr und mehr verschwunden sind, nächtens heim oder frühmorgens zu ihrem Arbeitsplatz kommen sollen. Und es sind seitens der Regierung von den Handelskonzernen auch keine Maßnahmen verlangt worden, die den Schutz und die Sicherheit der ArbeitnehmerInnen gewährleisten, wenn sie in der Nacht die Tageslosung zu einem Bankschließfach bringen müssen. ”Die einzigen Profiteure des Gesetzesbeschlusses sind die großen Handelsmultis”, stellte der Geschäftsstellenleiter der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA), Erich Reichelt, fest und sprach damit nicht nur den Grünen, den Sozialdemokratinnen, und dem ÖGB aus dem Herzen: Auch große Teile der katholischen Bewegung und die ”kleinen” Gewerbetreibenden sind dagegen. Denn mangels Arbeitskraft-Ressourcen müssten sich die vielzitierten Greissler selbst Tag und Nacht ins Geschäft stellen, um mit den Multis konkurrenzfähig zu bleiben.
Losung des Profits
Diese Entwicklung ist zwar nicht neu , wird jedoch durch diese Regierung besonders rasant befördert. Die beschlossene Liberalisierung bedeutet jedenfalls eine große Veränderung in der Beschäftigungsstruktur: ”Mehr und mehr Vollarbeitsplätze werden in Teilzeitarbeitsplätze umgewandelt werden”, prognostiziert ein GPA- Handelsgewerkschafter. Bereits der letzte Liberalsierungsschub per Gesetz hat zu einem deutlichen Anstieg von Teilzeitarbeitsplätzen bzw. geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen geführt: Denn die Unternehmensleitungen können mit Teilzeitbeschäftigten viel flexibler umgehen: ”Teilzeit angestellt sein, Vollzeit arbeiten” lautet die Losung des Profits. Die ”Überstunden”, die eine Teilzeitkraft macht, werden bis zur Vollzeit nicht als Überstunden, sondern als ganz normale Mehrstunden – also ohne Zuschlag – abgegolten. Wo sich Zeitnischen ergeben, die nicht mit Teilzeitbeschäftigten ausgefüllt werden können, wird man vermehrt geringfügig Beschäftigte einsetzen, so die Gewerkschaft. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger spricht bereits von einem ”alarmierenden Höchstwert” bei den ”geringfügig” Beschäftigten: Ende Mai verdienten bereits 64.490 Männer und 156.674 Frauen mit diesen prekären, schlecht abgesicherten Jobs ihr Geld. Das deutsche Nachrichtenmagazin focus hat kürzlich berechnet, dass für die Gehaltssumme, die beispielsweise ein Metro- Vorstandsdirektor in einem einzigen Jahr verdient, eine Vollzeit arbeitende Handelsangestellte zwischen 75 und 100 Jahre arbeiten müsste. Denn damit diese unverhältnismäßige Umverteilung nach oben funktioniert, muss unten ausgebeutet werden.
Abschaffung des Arbeitsrechts
Das Unternehmen Peek &Cloppenburg, deren Besitzer – die Familie Cloppenburg – zu den reichsten Menschen Europas zählen, behandelt ihre ArbeitnehmerInnen teilweise wie TaglöhnerInnen. Das 100 Jahre alte Bekleidungshaus hat seinen Hauptsitz in Deutschland. Dort ist es, mit 8.800 MitarbeiterInnen und einem Jahresumsatz von über einer Milliarde Euro, eines der führenden Unternehmen des Bekleidungseinzelhandels in Deutschland. Die internationalen Aktivitäten von Peek & Cloppenburg erstrecken sich auf Österreich, die Niederlande, Belgien und Polen. In der Wiener Filiale, in der Mariahilferstraße im sechsten Wiener Gemeindebezirk, sind rund 400 Frauen beschäftigt. Bis vor zwei Jahren basierte das Arbeitsverhältnis von 50 Prozent dieser Frauen auf einem sogenannten ”Bedarfsarbeitszeitrahmenverdienstvertrag”. Das heißt u.a., dass die ArbeitnehmerInnen keinen garantierten Mindestarbeitsumfang haben, dass die Arbeitseinsätze sich ausschließlich nach dem Bedarf , den Umsätzen- und erwartungen von Peek & Cloppenburg richten, und es daher auch kein fixes Einkommen gibt. Die ArbeitnehmerInnen können sich nur mit viel Bauchweh auf finanzielle Fixbelastungen einlassen, weil sie auf kein regelmäßiges Einkommen hoffen können. Trifft das Management unternehmerische Fehlentscheidungen, haben die Folgen die ArbeitnehmerInnen zu tragen. Diese Beschäftigungsformen hebeln das Arbeitsrecht aus : Kündigungsfristen sind nicht mehr notwendig, da die ArbeitnehmerInnen stattdessen ganz einfach nicht mehr angerufen und eingeteilt werden, weil man sie nicht braucht. Zudem wird eingeteilt, wer gefällt, bzw. gefällig ist. Sexuelle, rassistische oder politische Diskriminierungen sind auf diese Weise nicht mehr nachvollziehbar. Obwohl der Oberste Gerichtshof in Österreich1992 urteilte, dass Arbeit auf Abruf ”sittenwidrig” sei, weil es ein ”ausschließlich an den Interessen des Arbeitgebers orientierte Gestaltung des Arbeitsverhältnisses darstellt” und das wirtschaftliche Risiko ausschließlich bei den ArbeitnehmerInnen liege, wurden diese Arbeitsbedingungen bei Peek & Cloppenburg lange genug ungeniert in Österreich praktiziert. Bis im Zuge eines arbeitsrechtlichen Verfahrens gegen das Unternehmen vor eineinhalb Jahren , das Oberlandesgericht einer Berufung der Arbeiterkammer gegen ein Erstgerichtsurteil stattgegeben und gleichzeitig den Weg frei gemacht hat, die Rechtmäßigkeit solcher Verträge durch den Obersten Gerichtshof prüfen zu lassen: ”Damit eröffnet sich für Peek & Cloppenburg die Chance, ein für alle Male klären zu lassen, ob, wie die Firma immer behauptet, ihre Verträge rechtmäßig sind oder nicht”, so die klagsführenden JuristInnen der Arbeiterkammer. Diese ”Klärungsphase” läuft gerade noch.
Ohne Notdurft und Betriebsrat?
Ein anderes Beispiel für Arbeitsbedingungen, die ebenfalls nicht unbedingt danach rufen, durch verlängerte Ladenöffnungszeiten potenziert zu werden, sind jene, die bei der größten Drogeriekette Europas , der Firma Schlecker, herrschen. Die ebenfalls in deutschem Besitz und Anton Schlecker gehörende Ladenkette besitzt ein Ladennetz von 12.500 Verkaufsstellen in Europa. Der von Jahr zu Jahr steigende Umsatz machte 6.2 Milliarden Euro im Jahr 2002aus. Für heuer hat sich die Firma eine weitere Expansion vorgenommen. Geplant sind 1.000 Neueröffnungen in Europa. Die Beschäftigten, vorwiegend Frauen, bekommen von diesem Wachstum allerdings nichts zu spüren. Im Gegenteil: ”In den bestehenden Filialen wird Personal abgebaut, die Verkaufsstellen sind oft nur von einer einzigen Person besetzt”, bestätigt ein Vertreter der Abteilung Handel in der GPA. Was allerdings kein Schlecker-Spezifikum ist: Auch bei Bipa (REWE-Konzern) zum Beispiel, arbeiten Frauen sehr oft allein in der Filiale. Auch hier schert sich niemand darum, ob und wie sehr sich die Verkäuferin fürchtet, wenn sie um 21Uhr die Tageslosung aus dem Geschäft und zum Bankschließfach trägt. Auch um die banalsten menschlichen Erledigungen schert sich keine Unternehmensführung: Wie soll die Verkäuferin es anstellen, dass ihr niemand das Geschäft ausräumt, während sie aufs Klo geht? Diese extra sparsame Personalbesetzung hat Methode: Es gibt zwar hunderte Schlecker-Beschäftigte in ganz Österreich, jedoch keinen Betriebsrat. Denn das Arbeitsverfassungsgesetz von 1974 sieht vor, dass nur in Betrieben mit mehr als fünf angestellten Kräften ein Betriebsrat zu wählen sei. Garantie gibt es aber auch dafür schon lange nicht mehr. So hat der kunstsinnige und als ”aufgeschlossen” geltende Unternehmer und Bau Max-Besitzer, Martin Essl, erst vor wenigen Tagen mit Hilfe von Geschäftsführung, Rechtsanwälten und Notar alles unternommen, um die Gründung eines Betriebsrates in einigen seiner Mega-Filialen zu verhindern . Laut einer Stellungnahme der GPA hat die ”Unternehmensleitung alles mobilisiert , um die bevorstehenden Betriebsratswahlen zu torpedieren und im Keim zu ersticken”. Wie sich nun herausstellt, teilweise mit Erfolg. Denn die KollegInnen in den BauMax-Filialen würden in Einzelgesprächen massiv eingeschüchtert und persönlich unter Druck gesetzt. Ausdrücke wie ”Wenn ich herausfinde, wer das ist, fliegt” seien bestätigt worden , heißt es in der Stellungnahme der GPA. Auch die prosperierende Firma Schlecker hat wegen Behinderungen des Betriebsrats – allerdings in Deutschland – bereits von sich Reden gemacht. Firmeninhaber Anton Schlecker wurde bereits vor einigen Jahren zu einer Geldstrafe von 1,5 Millionen DM, seine Frau Christa Schlecker zu 500.000 DM wegen ”Missachtung der Rechte der Belegschaften und Interessensvertretung” verurteilt. Vermutlich auch ein Grund, um in Österreich tätig zu werden.
Rechtsbeugung als typisch österreichischer Weg
Zu schlechter Letzt seien auch noch die bestehenden und bevorstehenden Arbeitsbedingungen im größten österreichischen Medienunternehmens mit öffentlich-rechtlichen Status kurz beleuchtet. Und zwar deshalb, weil dieses ”höchst soziale Unternehmen” (Selbstbeschreibung) keinesfalls vor neoliberaler Praxis und Proftgier gefeit zu sein scheint. Im ORF wird gerade eine sogenannte ”Massenanstellung” vorbereitet: 1800 ”freie MitarbeiterInnen” sollen in ein Angestelltenverhältnis ”überführt” werden. Doch diese arbeitsrechtliche Absicherung rührt nicht etwa daher, weil der öffentlich -rechtliche Sender ein besonders arbeitnehmerInnenfreundlicher Betrieb wäre. Die Arbeitsverhältnisse der inzwischen meisten Beschäftigten, nämlich der ”freien Mitarbeiter” gelten schlicht als ”regelwidrig” und entsprechen deshalb auch nicht den EU-Rechtsnormen. Diese ”regelwidrigen” (Gutachten der Arbeiterkammer) Arbeitsverhältnisse sehen nämlich so aus: Der ORF verlangt und akzeptiert von den ”Freien” gleich viel – oft sogar mehr Output – als von den fix Angestellten (172 Stunden pro Monat), behandelt sie aber arbeitsrechtlich schlechter . So dürfen ”Freie” – offiziell auf dem Papier – nur 137 Stunden (Teilzeit) pro Monat arbeiten, was die ”Freien”, um das Arbeitsverhältnis mit dem ORF nicht zu gefährden, Monat für Monat mit ihrer Unterschrift auch bestätigen müssen – auch dann, wenn sie tatsächlich mehr arbeiten. Und bei vielen ist das der Fall. Solche Arbeitsverhältnisse werden als ”Kettenverträgen” bezeichnet und könnten im Falle einer Klage beim EuGh, der nämlich Kettenverträge verbietet, zu einer kostspielige Klagsflut, die auf den ORF zukommen würde, führen. Möglicherweise hätte solch eine Klagsflut zur Folge, dass alle ”freien MitarbeiterInnen” nach den gleichen Bedingungen wie ihre bereits angestellten KollegInnen angestellt werden müssten. Was dem Unternehmen so teuer zu stehen kommen könnte, dass es – so pfeifen es die Spatzen von den Dächern des Küniglbergs – einen Sender verkaufen müsste. Um solcher Unbill zu entgehen, beschloss man die Flucht nach vorne: mit dem Zentralbetriebsrat wurde nun ein Kollektivvertrag abgeschlossen, der dem Unternehmen nicht nur um einiges ”billiger” kommen soll, sondern bei dem die Unternehmensführung auch weitgehend selbst die Bedingungen diktiert. Demnach sollen die ”Freien” mit 1.Jänner 04 zwar in ein Angestelltenverhältnis überführt werden, doch eben nicht zu den gleichen Bedingungen, wie sie bereits für bisherige Angestellte gelten. Außerdem steht bereits fest, dass auch nicht alle 1800 ”Freien” angestellt werden sollen. Laut ORF-Generalin Monika Lindner sollen es laut Medienberichten nicht mehr als 1200 sein. ”Man wird sicher einige unpopuläre Maßnahmen treffen, in denen man einigen Leuten sagen wird müssen: Wir können Sie nicht erhalten”. Es werden also 800 ”freie MitarbeiterInnen” gekündigt werden. Eine weitere Möglichkeit, die Zahl der in ein Angestelltenverhältnis zu ”überführenden” ”Freien” zu reduzieren, ist die Auslagerung von Sendungen. Konkret sind bereits solche Sendeformate im Gespräch, bei denen hauptsächlich MitarbeiterInnen derzeit beschäftigt sind, die bereits15 bis 20 Jahre für das Unternehmen arbeiten. Auf Grund ihrer Vordienstzeiten im Falle einer Anstellung kämen sie dem ORF eher teuer zu stehen. Und die dann noch verbleibenden anzustellenden MitarbeiterInnen werden – das ließ die Personalabteilung bereits durchblicken – vor allem als ”echte” Teilzeitbeschäftigte angestellt. Die einfache Erklärung dazu: Sie hätten ja ohnehin auch bisher nur ”Teilzeit”gearbeitet – nämlich jene 137 Stunden. So gesehen wird hier ein ”regelwidriges” Arbeitsverhältnis höchst gefinkelt legalisiert und der Kreis des Zynismus österreichischer Unternehmermentalität kann somit geschlossen werden.
[sic!] Nr. 45 erschienen am 2003-08-12
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Heft Nr. 45 erschienen am 2003-08-12
Editorial 
Liebe Leserinnen
Redaktion
Leitartikel 
Zwischen Seppl und Kasperl eingeklemmt
Ursula Kubes-Hofmann
Österreich aktuell 
Schlicht sittenwidrig
Susanne Riegler
Wir brauchen eine neue Frauenpolitik!
Ursula Kubes-Hofmann
HERRliche Zeiten
Patrice Fuchs
Erfolg gegen radikale Abtreibungsgegner
[Volltext im gedruckten Heft]
Claudia Sorger
International 
Frauenhandel in Südosteuropa
Zwischen Verbrechensbekämpfung und Opferschutz
Bernadette Karner/Ulli Weish
„Der Gewalt den Boden entziehen"
[Volltext im gedruckten Heft]
Dorothee Sölle/in Memoriam
Kein Friede für Frauen
Beatrix Beneder
Brief aus Bagdad
Melita Sunjic
Breite Themenvielfalt
[Volltext im gedruckten Heft]
Ute Raßloff
Kunst, Kultur 
25 Jahre Medienwerkstatt Wien
Ulrike Weish
Junge Frauen – alte Probleme
Kerstin Pirker
Kunst als Erkenntnis
Petra M. Springer
Sumaya Farhat-Naser: Thymian und Steine. Eine palästinensische Lebensgeschichte.
Lenos-Verlag 1995, 2002.
Hilde Grammel
Sumaya Farhat-Naser: Thymian und Steine. Eine palästinensische Lebensgeschichte.
Lenos-Verlag 1995, 2002.
Hilde Grammel
Buch aktuell 
Claire Flensburg: Flüchtlingskinder
Theodor Kramer-Gesellschaft 2002
Ulrike Weish
China Keitetsi: Sie nahmen mir die Mutter und gaben mir ein Gewehr.
Ullstein Verlag 2002.
Petra M.Springer
Naomi Klein: Über Zäune und Mauern.
[Volltext im gedruckten Heft -  Campus 2002.]
Hilde Grammel
Susanne Moser: Freiheit und Anerkennung bei Simone de Beauvoir
[Volltext im gedruckten Heft -  edition diskord 2002]
Ursula Kubes-Hofmann
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